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    12.5.20265 min Lesezeit

    DSGVO-konforme Patient:innenverwaltung – worauf es wirklich ankommt

    Datenschutz ist in der Ordination kein Nebenthema. Was die DSGVO konkret für Praxissoftware bedeutet – und woran Sie eine wirklich konforme Lösung erkennen.

    Gesundheitsdaten gehören zu den schützenswertesten personenbezogenen Daten überhaupt. Die DSGVO verlangt von Ordinationen und Therapiepraxen klare Strukturen, technische Schutzmaßnahmen und nachvollziehbare Abläufe. Ihre Praxissoftware ist dabei der zentrale Hebel.

    Hosting-Standort und Auftragsverarbeitung

    Achten Sie darauf, dass die Daten ausschließlich innerhalb der EU verarbeitet und gespeichert werden. Eine vollständige Vereinbarung über Auftragsverarbeitung (AVV) mit Ihrem Anbieter ist Pflicht – ebenso wie eine transparente Liste der eingesetzten Subdienstleister.

    Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

    • Verschlüsselung von Daten in Übertragung (TLS 1.3) und Ruhe
    • Rollenbasierte Zugriffsrechte und Zwei-Faktor-Authentifizierung
    • Lückenlose Zugriffsprotokolle
    • Regelmäßige verschlüsselte Backups

    Rechte der Patient:innen

    Patient:innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Eine gute Praxissoftware unterstützt Sie aktiv dabei, diesen Pflichten zeitnah nachzukommen – inklusive vollständigem Datenexport bei Wechsel oder Kündigung.

    HOTDOC und DSGVO

    HOTDOC wird in der EU gehostet, setzt auf eigene Praxis-Schlüssel und stellt eine vollständige AVV bereit. Datenschutz ist kein Add-on, sondern Teil der Architektur.

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